Begriff Knochenalter
Das Knochenalter gilt als biologisches Maß für den Entwicklungsstand eines Kindes oder Jugendlichen. Dabei geht es in der Beurteilung um die möglichst hohe Deckung vom Zustand der Knochen im Verhältnis zum chronologischen Alter. So können Wachstums- und Entwicklungsstörungen festgestellt werden.
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Wo können Sie das Knochenalter Ihres Kindes bestimmen lassen?
Das Knochenalter und damit den Stand des biologischen Wachstums können Sie an verschiedenen unserer Standort in und um München ermitteln lassen. Suchen Sie sich einfach einen für Sie angenehmen Standort aus und fragen Sie nach einem Termin!
Wie wird das Knochenalter bestimmt?
Für die Bestimmung des Knochenalters muss eine Röntgenaufnahme der linken Hand erzeugt werden. Nach der digitalen Erfassung vergleicht der Computer die aufgenommene Darstellung mit vorhandenen Vergleichsgruppen desselben chronologischen Alters. In einem Standardvergleichsvorgang werden unterschiedliche Reifezeichen verizifiert und mit sehr hoher Genauigkeit das biologische Alter der Knochen ermittelt.
Durch die Genauigkeit der Übereinstimmung von biologischem und chronologischem Alter des Kindes sind Rückschlüsse auf etwaige Entwicklungsprobleme möglich. Außerdem lassen sich Prognosen über die noch zu erwartende Körpergröße des Kindes abgeben.
Was benötigen wir für die Bestimmung der körperlichen Reife?
Das bestimmte Knochenalter und das Alter des Kindes sind nur einige notwendige Parameter, die für das Beurteilen der Entwicklung notwendig sind. Auch folgende Eckdaten müssen bekannt sein:
- Aktuelle Werte von Körpergröße und Gewicht des Kindes
- Körpergröße und Alter der Mutter
- Körpergröße und Alter des Vaters
- Ggf. Menarche des Kindes (wenn ja in welchem Alter)
Wie läuft die Knochenalterbestimmung ab?
Nach einem Vorgespräch dauert die Röntgenaufnahme nur wenige Minuten. Die dabei entstehende Strahlenbelastung ist minimal. Nach der Bildgebung und der computergestützten Referenzierung erhalten Sie eine kurze Auswertung im Gespräch mit dem untersuchenden Spezialisten bzw. der untersuchenden Spezialistin.
Werden die Kosten von der Krankenkasse getragen?
Die Knochenalterbestimmung wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen und wird nach der jeweilig gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.
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