Strahlentherapie bei Arthrose – sprechen Sie uns an!
Bei Ihnen oder einem nahen Familienangehörigen oder Bekannten liegt eine chronisch-entzündliche Gelenk-, Knochen-, Knorpel- oder Weichteilerkrankung mit Verschleißerscheinungen an Gelenk oder Sehne vor?
Sie haben starke Schmerzen und Bewegungseinschränkungen?
Heute stellen wir Ihnen die Strahlentherapie bei Arthrose vor. Die sogenannte Röntgenreizbestrahlung kann bei den oben genannten Beschwerden die richtige Lösung zur Linderung Ihrer Beschwerden sein.
WAS IST EINE RÖNTGENREIZBESTRAHLUNG?
Der Name „Röntgenreizbestrahlung“ ist nur einer von vielen anderen. Auch „Schmerzbestrahlung“, „Arthrose-Bestrahlung“ oder „Strahlentherapie gutartiger Erkrankungen“ entsprechen derselben Therapie. Es wird ein Linearbeschleuniger für die Bestrahlung der entzündeten Körperstelle eingesetzt. Hierbei ist jedoch – anders als bei bösartigen Erkrankungen – die dabei eingesetzte Strahlendosis deutlich geringer.
WIE WIRKT EINE RÖNTGENREIZBESTRAHLUNG?
Die Röntgenstrahlen treffen bei der Bestrahlung auf die Gelenke, die betroffen sind. In der Gelenkinnenhaut und dem umliegenden Gewebe sitzen die Entzündungszellen. Durch die Strahlen wird die Durchblutung gesteigert, wodurch die entzündeten Zellen gebremst, verscheucht und aus dem Gewebe herausgeschwemmt werden. So wird die Entzündung gestoppt. Die Schmerzen werden weniger und verschwinden oftmals komplett. Der Knochen bleibt unverändert und das Gewebe wird geschont.
WELCHE ERKRANKUNGEN LASSEN SICH MIT DER RÖNTGENREIZBESTRAHLUNG BEHANDELN?
Die Röntgenreizbestrahlung kann insbesondere bei der Behandlung entzündlicher Erkrankungen von Gelenken und dem Bewegungsapparat eingesetzt werden. Bei Arthrose wirkt die Röntgenreizbestrahlung zum Beispiel entzündungshemmend und schmerzlindernd. Weiterhin wirkt sie auch bei übermäßigem Wachstum von z.B. Narbengewebe oder auch bei übermäßigem Knochenwachstum an Stellen, die dafür nicht vorgesehen sind.
Nachstehend finden Sie eine Auswahl verschiedener Erkrankungen, die mit der Röntgenreizbestrahlung in unserer Praxis behandelt werden. Sollte Ihre Erkrankung nicht dabei sein, sprechen Sie uns gerne an.
Liste der behandelbaren Erkrankungen:
- Gonarthrose
- Verschiedene Erkrankungen des Fußes, z.B. Achillessehnenreizung, Fersensporn, Fußarthrose, Morbus Ledderhose
- Hüftarthrose
- Verschiedene Erkrankungen der Hände, z.B. Fingerpolyarthrose, Handarthrose, Morbus Dupuytren
- Golferarm/Tennisellenbogen
- Schulterarthrose
WIRKT DIE RÖNTGENREIZBESTRAHLUNG SOFORT?
In der Regel wird die Bestrahlung, bestehend aus 6 Terminen, über den Zeitraum von 2-3 Wochen durchgeführt. Die einzelne Bestrahlung dauert oft nur wenige Sekunden.
Häufig erfolgt eine deutliche Schmerzlinderung nicht unbedingt sofort, meist aber spürbar nach wenigen Wochen. Die Röntgenreizbestrahlung kann auch wiederholt werden, falls die Schmerzen nach einigen Monaten noch vorhanden sind und nicht deutlich reduziert wahrgenommen werden.
Die Wirksamkeit der Röntgenreizbestrahlung ist durch zahlreiche klinische Studien belegt. Diese begründen für Sie die Hoffnung auf komplette oder nahezu vollständige Schmerzlinderung.
Ein aktueller Videobeitrag in der ARD Mediathek informiert ebenfalls über die Röntgenreiztherapie. Hierfür nutzen Sie bitte die zweite Zeitmarke (bei Minute 7:22) im Video.
WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?
Zur Röntgenreizbestrahlung überweist Sie meistens der behandelnde Orthopäde, Chirurg oder Ihr Hausarzt.
Gut zu wissen: Die Leistung wird in der Regel zu 100 % von Ihrer Krankenkasse (GKV und PKV) übernommen.
Die Röntgenreiztherapie führen wir an den folgenden drei Standorten durch:
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir klären dann in einem persönlichen Gespräch, ob die Röntgenreizbestrahlung in Ihrem Fall zum Einsatz kommen kann. Für die Terminvereinbarung finden Sie unsere Kontaktdaten über das Klicken des jeweiligen Standorts oben.