Kernspintomographie bei Patienten mit Herzschrittmachern
Bei der überwiegenden Anzahl von Patienten stellt ein Herzschrittmacher auch heute noch eine Kontraindikation zur MRT dar. Grundsätzlich können – nach sorgfältiger vorheriger Einzefallprüfung – in unserer Praxis aber dennoch MRT-Untersuchungen bei Patienten mit Herzschrittmachern durchgeführt werden. So bieten seit Ende 2008 bieten mehrere Hersteller (Medtronic, Biotronik und St. Jude Medical) zudem MRT-taugliche Systeme an. Die Sonden wurden modifiziert und sind daher für Untersuchungen bei 1,5 Tesla Feldstärke, zugelassen. In der Enrhythm MRI SureScan Pacing System-Studie wurde 464 Patienten mit einem Medtronic-System ohne Komplikationen einer MRT-Untersuchung unterzogen.
Sollte bei Ihnen eine MRT trotz eines implantierten Herzschrittmachers nötig sein, informieren wir Sie gerne telefonisch unter 089-212 196-0. Bitte halten Sie für dabei Ihren Schrittmacherausweis, Hersteller, Schrittmachertyp und Implantationsdatum für weitere Fragen bereit. Weitere Informationen zum Thema Kernspintomographie bei Schrittmacherpatienten erhalten Sie auch hier.